Image

Hausordnung 2025/26

Die Schule ist ein Ort, an dem viele Menschen zusammenleben, lernen und lehren. Dafür sind ein höflicher und gegenseitig wertschätzender Umgang wie auch die Gewährleistung eines sicheren und angenehmen Lernumfeldes notwendig. Als Grundlage für dieses gedeihliche Miteinander gelten die folgenden Regeln:

1. Anwesenheit und Unterricht(sbeginn)

Ab 7:15 Uhr darfst du das Schulgebäude betreten. Ab 7:30 Uhr beaufsichtigen Lehrerinnen/Lehrer die Schülerinnen/Schüler durch Kontrollgänge in den verschiedenen Bereichen des Schulgebäudes.
In der kalten Jahreszeit betrittst du die Schule über den Fahrradkeller, in dem eine Schmutzschleuse ausgelegt ist. Deine Schuhe bzw. Hausschuhe dürfen keine abfärbenden Sohlen haben. Bedenke, dass die Garderobe kein Aufenthaltsraum ist. Suche nach dem Umziehen deinen Klassenraum auf und nimm alles mit, was du für den Vormittagsunterricht benötigst.

Finde dich rechtzeitig in der Klasse ein und richte deine Unterrichtsmaterialien für die kommende Stunde her, damit der Unterricht pünktlich um 7:45 Uhr beginnen kann.

Sollte die/der unterrichtende Lehrerin/Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so ist die Direktionskanzlei von der Klassensprecherin/vom Klassensprecher bzw. von der Stellvertreterin/vom Stellvertreter zu verständigen.

Wenn deine nächste Unterrichtsstunde nicht in deinem Klassenraum stattfindet, räume bitte deinen Tisch ab, denn es könnten in deiner Klasse andere Schüler Unterricht haben (z.B. bei Klassenteilungen im Fremdsprachenunterricht). Außerdem schalte das Licht aus, schließe Fenster und Türe und lasse keine Wertgegenstände zurück.

Die fachspezifischen Unterrichtsräume für Biologie, Chemie, Informatik, Physik, Musik, Turnen, Werken und der Festsaal dürfen nur im Beisein der unterrichtenden Lehrerinnen/Lehrer betreten werden. Die Pausen dürfen nicht vor diesen Funktionsräumen verbracht werden, begib dich also kurz vor dem Läuten dorthin und warte – ohne zu lärmen – auf deine Lehrerin/deinen Lehrer.
 
2. Pausen und Freistunden

Von 9:25 Uhr bis 9:35 Uhr und von 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr ist Jausen-Pause. Du kannst dich in deinem Klassenraum, in den Begegnungszonen und im Hof aufhalten, bei Bedarf die Kantine aufsuchen. Die Pausen sollen für dich Zeit für Erholung und Stärkung sein, in denen du dich bewegst, stärkst bzw. dir Ruhe gönnst und dich erfrischst. Der eigene Klassenraum dient in dieser Zeit als Ruhezone für alle Schülerinnen und Schüler. Unnötige Reizüberflutung soll vermieden werden.
Bitte halte die Klassenräume und Gänge sauber und verwende für deine Abfälle die dafür vorgesehenen Mistkübel. Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
Am Vormittag ist das Verlassen des Schulgeländes strikt untersagt. In den Freistunden halten sich die Unterstufenschülerinnen/Unterstufenschüler in der Bibliothek oder im Aufenthaltsraum der Schule auf. Solltest du in der Freistunde das Unterrichtsgelände verlassen wollen, darfst du das nur mit einem vorgewiesenen Freistellungsansuchen deiner Eltern tun. Zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht ist das Verlassen des Schulhauses erlaubt.

3. Das Mitnehmen von Wertgegenständen in die Schule

Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände. Skooter, Skateboards, Roller Skates oder Bälle darfst du nicht mit in die Klasse nehmen, sondern musst sie im Spind bzw. im Fahrradkeller verwahren.

4. Das Mitnehmen von sicherheitsgefährdenden Gegenständen in die Schule

Gegenstände, die deine und die Sicherheit deiner Mitmenschen gefährden, sind im gesamten Schulbereich absolut verboten. Aufgrund der Brandschutzverordnung gilt dies auch für selbst mitgebrachte Elektrogeräte wie Wasserkocher, Kaffeemaschinen, o.Ä..

5. Regeln für das Mobiltelefon und dessen Mitnahme in die Schule 

Entsprechend den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung gilt am IBG ein generelles Handynutzungsverbot. Den Schulbetrieb störende Gegenstände dürfen in    der    Schule,    bei    disloziertem    Unterricht,    auf    Schulveranstaltungen    oder schulbezogenen Veranstaltungen nicht genutzt werden. Dazu können auch Handys zählen, zum Beispiel wenn sie von der Aufmerksamkeit im Unterricht ablenken. Eine Nutzung ist nur in begründeten Fällen mit einer ausdrücklichen Erlaubnis/Anweisung des Lehrpersonals möglich. Liegt diese nicht vor, so sind störende Gegenstände der Lehrperson auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes bzw. der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung der Schülerin bzw. dem Schüler zurückzugeben. Am Ende des Unterrichts bedeutet am Ende des Unterrichtstages, NICHT der Unterrichtsstunde oder des Unterrichts, in der die Abnahme erfolgt ist. In Ausnahmefällen muss das Handy durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden, zum Beispiel, wenn die Abnahme an vielen Tagen erfolgen muss, der Schüler bzw. die Schülerin ein suchtartiges Verhalten im Umgang mit dem Handy hat, das Handy für Mobbing missbraucht wurde bzw. am Handy gefährliche oder unangemessene Inhalte entdeckt werden, wie zum Beispiel xenophobischer oder pornographischer Natur. In
 
diesen Fällen muss die Rückgabe an die Erziehungsberechtigten nicht zwingend am Ende des Unterrichtstages erfolgen, sondern es sollte nach Möglichkeit für Erziehungsberechtigte und Schule ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Schülerinnen und Schüler sind für die von ihnen in die Schule mitgebrachten Gegenstände selbst verantwortlich. Handys sind durch die Schülerinnen und Schüler sicher zu verwahren, sodass von den Geräten keine Störung oder Gefährdung für andere ausgehen kann. Dein Handy ist während der gesamten Zeit ausgeschaltet und in deiner Schultasche verwahrt. In diesem Sinne ist es dir auch nicht erlaubt, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen zu machen. Wir erinnern daran, dass es in Österreich verboten ist, Fotos oder Videoaufnahmen ohne Einverständnis der fotografierten/gefilmten Personen zu machen und/oder zu veröffentlichen. Deine Lehrerinnen/Lehrer entscheiden über die Nutzung von Handys im Unterricht.

Außerhalb des Unterrichts gilt folgende Regelung:
Das Handyerbot erstreckt sich vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes und gilt somit auch für Pausen bzw. unterrichtsfreie Zeiten, sofern diese im gesamten Schulgebäude (inklusive Innenhof) verbracht werden. Diese Regelung ist sinngemäß auch auf dislozierten Unterricht, Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltungen anzuwenden.

Oberstufe: Die Benützung des Handys ist im eigenen Klassenraum während der Pausen erlaubt, dies gilt auch für die Freistunden. Bis auf diese zwei Ausnahmen darf das Handy im Gebäude nicht genutzt werden und ist nicht sichtbar in der Schultasche zu verwahren.

5.1. iPads in der Unterstufe

Es gelten für die iPads die gleichen Regeln wie auch für die Handys.
Dein iPad wird während der gesamten Unterrichtszeit (7.30 Uhr bis Unterrichtsende) und auch in den Freistunden und Pausen lautlos geschaltet oder abgedreht in deiner Schultasche aufbewahrt. Der Einsatz aller elektronischen Geräte wird im Unterricht von der jeweiligen Lehrperson geregelt, weshalb deren Verwendung bereits vor bzw. zu Unterrichtsbeginn mit dieser abgeklärt werden muss. Es können Tafelbilder, Versuchsanordnungen o.Ä. zum persönlichen Gebrauch fotografiert werden. Wir achten jedoch darauf, keine Personen – weder in Wort noch Bild – zu erfassen und nichts zu veröffentlichen (siehe Schulordnung).

5.2. Haftung bei Beschädigung nach Abnahme

Lehrpersonen sind in diesem Fall für die Republik Österreich im Rahmen des Schulrechtsvollzugs tätig. Ein entstandener Schaden ist einem Betroffenen durch die Republik zu ersetzen (Amtshaftung des Bundes). In diesem Falle muss der entstandene Schaden durch ein Fachunternehmen schriftlich nachgewiesen werden.

5.3.    Konsequenzen bei Verstößen gegen das Nutzungsverbot

Dies hängt von der Art der Nutzung ab. Wenn „nur“ das Nutzungsverbot nicht eingehalten wird, wird das Gerät bei jedem Verstoß abzunehmen und im Wiederholungsfall einem Erziehungsberechtigten zurückzugeben sein. Es kommen
 
jedenfalls alle im Schulrecht vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten bei der Verletzung von Pflichten der Schülerinnen und Schüler in Betracht, zum Beispiel Aufforderung oder Zurechtweisung in Form einer Klassenbucheintragung, einer Rüge oder einer Verwarnung durch die Schulleitung. Bei wiederholten groben Verstößen ist letztlich auch ein Ausschluss möglich. Für die Schule ist im Falle einer Abnahme völlig unerheblich, ob sich auf dem Gerät notwendige Alltagsdokumente (Ausweise, Fahrpläne, diverse Zahlungsdienste, usw.) befinden oder nicht. Dies liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten.
Wenn Erziehungsberechtigte die von der Schule ergriffenen Maßnahmen nicht unterstützen und in diesem Sinn nicht unterstützend sind, wird die weitere Vorgangsweise von den einzelnen Umständen abhängen.

6.  Die Nutzung von schulischer Einrichtung und Informationstechnologien

Gehe sorgsam mit allen schulischen Einrichtungen um. Du darfst das gesamte Inventar (Wände, Türen, Tische, Sessel, Tafel, WC, u.a.) weder vorsätzlich beschmutzen noch beschädigen.
Die Computer in den Klassenräumen dienen ausschließlich dem Unterricht bzw. der Unterrichtsvorbereitung. Die Nutzung des Beamers ist nur während der Unterrichtszeit erlaubt. Unerlaubte Veränderungen an Einstellungen, wie z.B. das Um- und Abstecken von Kabeln, das Installieren von Programmen, etc., sowie das Essen und Trinken beim/neben dem Computer bzw. am Lehrerpult sind ausdrücklich verboten. Das Laden von Privatgeräten im Schulgebäude ist zu unterlassen.

Die Spinde gehören zur Einrichtung der Schule und sind sauber zu halten. Sie dürfen weder mutwillig beschädigt noch beschmiert oder „verziert“ werden.

7. Rauchen und/oder Alkohol

Der Besitz und der Konsum sowie der Handel und die Weitergabe von/mit sämtlichen nikotinhaltigen Waren (inkl. Snus) und von/mit allen alkoholischen Getränken sind auf dem gesamten Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen verboten. Diese Regel dient dem Schutz der Gesundheit und der Einhaltung des Jugendschutzes.

Dies gilt auch für Schülerinnen/Schüler, die bereits 18. Jahre alt sind.

8. Fahrräder und motorisierte Zweiräder

Stelle dein Fahrrad im dazu vorgesehenen Fahrradkeller ab. Für motorisierte Zweiräder gibt es an der Südseite unserer Schule einen gekennzeichneten Parkplatz.

9. Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss stelle deinen Sessel auf den Tisch, räume den Klassenraum auf, schließe die Fenster und schalte das Licht aus.

10. Schriftliche Entschuldigungen für das Fernbleiben vom Unterricht

Wir machen uns Sorgen, wenn Schülerinnen und Schüler nicht zum Unterricht erscheinen. Daher ersuchen wir deine Erziehungsberechtigten, das Sekretariat telefonisch über deine Abwesenheit zu informieren. Zusätzlich benötigen wir eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Entschuldigung, die du dem
 
Klassenvorstand bzw. seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter gibst, sobald du wieder in der Schule bist.

Solltest du dich während der Unterrichtszeit nicht gut fühlen, hast du dich bei deiner Klassenlehrerin/deinem Klassenlehrer zu melden und die Schulärztin aufzusuchen. Wenn diese nicht im Haus anwesend ist, melde dich im Sekretariat. Dort werden dann deine Erziehungsberechtigten verständigt und das weitere Vorgehen besprochen.

11. Nachmittagsbetreuung

Wenn du für die Nachmittagsbetreuung angemeldet bist, dann sollst du dich unmittelbar nach Unterrichtsschluss (12:20 Uhr oder 13:10 Uhr) im Raum der Nachmittagsbetreuung (NABE-Raum) einfinden und anmelden. Dies gilt auch, wenn du in der 6. Stunde eine Freistunde hast.
Während der Nachmittagsbetreuung darfst du das Schulgelände nicht ohne Aufsicht einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen. Du brauchst eine nachweisliche Zustimmungserklärung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn du aus der Nachmittagsbetreuung vor 17:20 Uhr entlassen werden möchtest.
In der Zeit von 12:20 Uhr bis 16:00 Uhr ist die Nachmittagsbetreuung ein Ort, wo das Lernen, die gemeinsamen Aktivitäten und die Erholung im Vordergrund stehen. Daher sind in diesem Zeitraum alle von der Nachmittagsbetreuung genutzten Räume, insbesondere die Lernklassen, eine handyfreie Zone!
Ein positives und konfliktfreies Miteinander ist nur möglich, wenn du die im NABE-Raum ausgehängten Regeln der Nachmittagsbetreuung („NABE-Regeln“) befolgst.
Solltest du einmal die Nachmittagsbetreuung nicht besuchen können, ersuchen wir deine Eltern/Erziehungsberechtigten die Leitung der Nachmittagsbetreuung zu informieren.

Frau Inge
Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Seite weiterhin nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus. Bitte klicken Sie auf „Akzeptieren“, wenn Sie zustimmen.