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Hausordnung

Die Schule ist ein Ort, an dem viele Menschen zusammenleben, lernen und lehren. Dafür sind ein höflicher und gegenseitig wertschätzender Umgang wie auch die Gewährleistung eines sicheren und angenehmen Lernumfeldes notwendig. Als Grundlage für dieses gedeihliche Miteinander gelten die folgenden Regeln:

1. Anwesenheit und Unterricht(sbeginn)

Ab 7:15 Uhr darfst du das Schulgebäude betreten. Ab 7:30 Uhr beaufsichtigen Lehrerinnen/Lehrer die Schülerinnen/Schüler durch Kontrollgänge in den verschiedenen Bereichen des Schulgebäudes.
In der kalten Jahreszeit betrittst du die Schule über den Fahrradkeller, in dem eine Schmutzschleuse ausgelegt ist. Deine Schuhe bzw. Hausschuhe dürfen keine abfärbenden Sohlen haben.
Bedenke, dass die Garderobe kein Aufenthaltsraum ist. Suche nach dem Umziehen deinen Klassenraum auf und nimm alles mit, was du für den Vormittagsunterricht benötigst.
Finde dich rechtzeitig in der Klasse ein und richte deine Unterrichtsmaterialien für die kommende Stunde her, damit der Unterricht pünktlich um 7:45 Uhr beginnen kann.
Sollte die/der unterrichtende Lehrerin/Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen sein, so ist die Direktionskanzlei von der Klassensprecherin/vom Klassensprecher bzw. von der Stellvertreterin/vom Stellvertreter zu verständigen.
Wenn deine nächste Unterrichtsstunde nicht in deinem Klassenraum stattfindet, räume bitte deinen Tisch ab, denn es könnten in deiner Klasse andere Schüler Unterricht haben (z.B. bei Klassenteilungen im Fremdsprachenunterricht). Außerdem schalte das Licht aus, schließe Fenster und Türe und lasse keine Wertgegenstände zurück.
Die fachspezifischen Unterrichtsräume für Biologie, Chemie, Informatik, Physik, Musik, Turnen, Werken und der Festsaal dürfen nur im Beisein der unterrichtenden Lehrerinnen/Lehrer betreten werden. Die Pausen dürfen nicht vor diesen Funktionsräumen verbracht werden, begib dich also kurz vor dem Läuten dorthin und warte – ohne zu lärmen – auf deine Lehrerin/deinen Lehrer.

2. Pausen und Freistunden

Von 9:25 Uhr bis 9:35 Uhr und von 11:15 Uhr bis 11:30 Uhr ist Jausen-Pause. Du kannst dich in deinem Klassenraum, in den Begegnungszonen und im Hof aufhalten, bei Bedarf die Kantine aufsuchen. Die Pausen sollen für dich Zeit für Erholung und Stärkung sein, in denen du dich bewegst, stärkst bzw. dir Ruhe gönnst und dich erfrischst. Der eigene Klassenraum dient in dieser Zeit als Ruhezone für alle Schülerinnen und Schüler. Unnötige Reizüberflutung soll vermieden werden.
Bitte halte die Klassenräume und Gänge sauber und verwende für deine Abfälle die dafür vorgesehenen Mistkübel. Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
Am Vormittag ist das Verlassen des Schulgeländes strikt untersagt. In den Freistunden halten sich die Unterstufenschülerinnen/Unterstufenschüler in der Bibliothek oder im Aufenthaltsraum der Schule auf. Solltest du in der Freistunde das Unterrichtsgelände verlassen wollen, darfst du das nur mit einem vorgewiesenem Freistellungsansuchen deiner Eltern tun. Zwischen Vormittags- und Nachmittags-unterricht ist das Verlassen des Schulhauses erlaubt.

3. Das Mitnehmen von Wertgegenständen in die Schule

Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände. Skooter, Skateboards, Roller Skates oder Bälle darfst du nicht mit in die Klasse nehmen, sondern musst sie im Spind bzw. im Fahrradkeller verwahren.

4. Das Mitnehmen von sicherheitsgefährdenden Gegenständen in die Schule

Gegenstände, die deine und die Sicherheit deiner Mitmenschen gefährden, sind im gesamten Schulbereich absolut verboten. Aufgrund der Brandschutzverordnung gilt dies auch für selbst mitgebrachte Elektrogeräte wie Wasserkocher, Kaffeemaschinen, o.Ä..

5. Regeln für das Mobiltelefon

Dein Handy ist während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet und in deiner Schultasche verwahrt (Vermeidung von Strahlenbelastung). In diesem Sinne ist es dir auch nicht erlaubt, Ton-, Film- und Fotoaufnahmen zu machen. Wir erinnern daran, dass es in Österreich verboten ist, Fotos oder Videoaufnahmen ohne Einverständnis der fotografierten/gefilmten Personen zu machen und/oder zu veröffentlichen. Deine Lehrerinnen/Lehrer entscheiden über die Nutzung von Handys im Unterricht.

Außerhalb des Unterrichts gilt folgende Regelung:

Unterstufe: Die Benützung des Handys ist ausschließlich im Innenhof erlaubt. Das Handy ist nicht sichtbar zu verwahren, auch auf dem Weg zum Innenhof.
Oberstufe: Die Benützung des Handys ist im Innenhof und im Klassenraum während der Pausen erlaubt, dies gilt auch für die Freistunden. Bis auf diese zwei Ausnahmen darf das Handy im Gebäude nicht genutzt werden und ist nicht sichtbar zu verwahren.

5.1. iPads in der Unterstufe

Es gelten für die iPads die gleichen Regeln wie auch für die Handys.
Ausnahme: In den Pausen darfst du das iPad ausschließlich für die Unterrichtsvorbereitung nutzen!
Dein iPad wird während der gesamten Unterrichtszeit (7.30 Uhr bis Unterrichtsende) lautlos geschaltet oder abgedreht in deiner Schultasche aufbewahrt. Den Einsatz aller elektronischer Geräte im Unterricht regelt die Lehrperson. Es können Tafelbilder, Versuchsanordnungen o.Ä. zum persönlichen Gebrauch fotografiert werden. Wir achten jedoch darauf, keine Personen – weder in Wort noch Bild – zu erfassen und nichts zu veröffentlichen (siehe Schulordnung).

6. Die Nutzung von schulischer Einrichtung und Informationstechnologien

Gehe sorgsam mit allen schulischen Einrichtungen um. Du darfst das gesamte Inventar (Wände, Türen, Tische, Sessel, Tafel, WC, u.a.) weder vorsätzlich beschmutzen noch beschädigen.
Die Computer in den Klassenräumen dienen ausschließlich dem Unterricht bzw. der Unterrichtsvorbereitung. Die Nutzung des Beamers ist nur während der Unterrichtszeit erlaubt. Unerlaubte Veränderungen an Einstellungen, wie z.B. das Um- und Abstecken von Kabeln, das Installieren von Programmen, etc., sowie das Essen und Trinken beim/neben dem Computer bzw. am Lehrerpult sind ausdrücklich verboten. Das Laden von Privatgeräten im Schulgebäude ist zu unterlassen.
Die Spinde gehören zur Einrichtung der Schule und sind sauber zu halten. Sie dürfen weder mutwillig beschädigt noch beschmiert oder „verziert“ werden.

7. Rauchen und/oder Alkohol

Der Besitz und der Konsum sowie der Handel von/mit sämtlichen nikotinhaltigen Waren und mit allen alkoholischen Getränken sind auf dem gesamten Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen verboten.
Dies gilt auch für Schülerinnen/Schüler, die bereits 18. Jahre alt sind.

8. Fahrräder und motorisierte Zweiräder

Stelle dein Fahrrad im dazu vorgesehenen Fahrradkeller ab. Für motorisierte Zweiräder gibt es an der Südseite unserer Schule einen gekennzeichneten Parkplatz.

9. Unterrichtsschluss

Nach Unterrichtsschluss stelle deinen Sessel auf den Tisch, räume den Klassenraum auf, schließe die Fenster und schalte das Licht aus.

10. Schriftliche Entschuldigungen für das Fernbleiben vom Unterricht

Wir machen uns Sorgen, wenn Schülerinnen und Schüler nicht zum Unterricht erscheinen. Daher ersuchen wir deine Erziehungsberechtigten, das Sekretariat telefonisch über deine Abwesenheit zu informieren. Zusätzlich benötigen wir eine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene schriftliche Entschuldigung, die du dem Klassenvorstand bzw. seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter gibst, sobald du wieder in der Schule bist. Solltest du dich während der Unterrichtszeit nicht gut fühlen, hast du dich bei deiner Klassenlehrerin/deinem Klassenlehrer zu melden und die Schulärztin aufzusuchen. Wenn diese nicht im Haus anwesend ist, melde dich im Sekretariat. Dort werden dann deine Erziehungsberechtigten verständigt und das weitere Vorgehen besprochen. 

11. Nachmittagsbetreuung

Wenn du für die Nachmittagsbetreuung angemeldet bist, dann sollst du dich unmittelbar nach Unterrichtsschluss (12:20 Uhr oder 13:10 Uhr) im Raum der Nachmittagsbetreuung (NABE-Raum) einfinden und anmelden. Dies gilt auch, wenn du in der 6. Stunde eine Freistunde hast.
Während der Nachmittagsbetreuung darfst du das Schulgelände nicht ohne Aufsicht einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen. Du brauchst eine nachweisliche Zustimmungserklärung deiner Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn du aus der Nachmittagsbetreuung vor 17:20 Uhr entlassen werden möchtest.
In der Zeit von 12:20 Uhr bis 16:00 Uhr ist die Nachmittagsbetreuung ein Ort, wo das Lernen, die gemeinsamen Aktivitäten und die Erholung im Vordergrund stehen. Daher sind in diesem Zeitraum alle von der Nachmittagsbetreuung genutzten Räume, insbesondere die Lernklassen, eine handyfreie Zone!
Ein positives und konfliktfreies Miteinander ist nur möglich, wenn du die im NABE-Raum ausgehängten Regeln der Nachmittagsbetreuung („NABE-Regeln“) befolgst.
Solltest du einmal die Nachmittagsbetreuung nicht besuchen können, ersuchen wir deine Eltern/Erziehungsberechtigten die Leitung der Nachmittagsbetreuung zu informieren.

Frau Inge